Grundsätzlich betrachten wir einen offenen DNS-Resolver als einen Dienst, der grundsätzlich die Gefahr birgt, dass Dritte dadurch geschädigt werden.
Sofern der Kunde keine nachvollziehbaren Gründe angeben kann, warum der Dienst betrieben werden soll oder zumindest vorübergehend betrieben werden muß, betrachten wir den Dienst als potenziell schädliche Fehlkonfiguration und erwarten dessen Beseitigung.
Wenn jedoch nachvollziehbare Gründe für den Betrieb genannt werden, keine konkrete Schädigung für Dritte von dem Dienst aktuell ausgeht und der Kunde versichert, im Falle eines Falles unverzüglich Maßnahmen zu treffen, ist das für uns so in Ordnung.